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Zwei Vorschriften bzw. Vorgaben sind den meisten bekannt, so müssen Führerscheinanwärter einen Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe zum erlangen der Fahrerlaubnis vorlegen und Betriebe müssen alle zwei Jahre Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe schulen.

 

Darüber hinaus gibt es im Bereich der Pflege den MDK - Medizinischer Dienst der Krankenkassen. Unternehmen werden hier kontrolliert und bewertet, hier fließen verschiedene Kontrollpunkte, aber auch die Schulung in Erster Hilfe, ein.

 

Laut Vorgaben des MDK müssen alle in der Pflege tätigen Mitarbeiter in Erster Hilfe bzw. in Notfallsituationen geschult werden und diese Schulung auch regelmäßig mindestens alle zwei Jahre auffrischen. 

Der Unterschied zwischen Führerschein / Betrieb und Pflege ist demnach im ersten Moment folgender:

  • Führerscheinanwärter müssen einen Kurs in Erster Hilfe absolvieren, dieser Kurs dauert 9 Unterrichtseinheiten (UE). Dieser Kurs hat nur bei einem anerkanntem Unternehmen Gültigkeit
  • Mitarbeiter in Betrieben müssen alle zwei Jahre in Erster Hilfe geschult werden, die Dauer der Schulung beträgt auch hier 9 Unterrichtseinheiten. Hierbei ist ein bestimmter Prozentsatz der Gesamtmitarbeiter zu schulen und auch fortzubilden. Der Kurs muss von einem anerkannten und zugelassenem Unternehmen durchgeführt werden.
  • Alle in der Pflege tätigen Mitarbeiter müssen alle zwei Jahre an einer Schulung in Erster Hilfe bzw. Notfallmaßnahmen teilgenommen haben.

Wer darf die MDK Schulung abhalten?

  • Theoretisch darf jeder die Schulung gemäß den Vorgaben der MDK abhalten. Der/Die Dozent/in muss jedoch nachweisen, dass regelmäßige Fortbildungen absolviert wurden und die vermittelten Themen der aktuellen Rechtsprechung als auch der medizinischen Auffassung entsprechen.

Welche Themen müssen geschult werden?

  • Es sollen bzw. müssen Notfallsituationen wie z. B. Bewusstlosigkeit, Herzkreislaufstillstand, aber auch Herzinfarkt und Schlaganfall geschult werden
  • Die Schulung kann jedoch in Ergänzung zu einem Erste Hilfe Kurs mit den Themen variieren. Hierbei müssen stets aktulle Anforderungen und Vorgaben beachtet werden

Wie lange dauert eine Schulung für den MDK?

  • Die Schulungen sollen eine Dauer von ca. 3-4 Stunden vorweisen.  

Auch wenn theoretisch der/die eigenen Mitarbeiter die Schulung abhalten können, empfiehlt es sich, ein Unternehmen, welches zur Schulung in Erster Hilfe für Betriebe als auch den Führerschein anerkannt ist zu wählen. Hier haben Sie keine Nachweisschwierigkeiten. Denn im Falle einer Kontrolle und Nachfrage müssten Sie und der/die Dozent/in nachweisen, dass

  • die Schulung den offiziellen medizinischen Richtlinien und Erkenntnissen entsprochen gehalten wurde
  • die Schulung den rechtlichen Vorgaben entsprechend gehalten wurde
  • der/die Dozent/in sich regelmäßig fortbildet und alle geschulten Inhalte beherrscht

Sollten Sie dies nicht nachweisen können, wird Ihnen die Schulung nicht anerkannt, Sie haben demnach die Vorgaben nicht erfüllt.

 

Sie müssen eine Schulung gemäß MDK für Ihre Mitarbeiter halten und wollen hier rechtskonform und sicher sein, dass diese alle Anforderungen erfüllt, schreiben Sie mir, ich helfe Ihnen gerne weiter


Unterschied BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege) und der MDK

Gemäß Vorgaben der Berufsgenossenschaft müssen 10 % der in einem Unternehmen tätigen Mitarbeiter in Erster Hilfe geschult werden. Diese Schulung muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden und dauert 9 UE = 9 x 45 Minuten = 6 Stunden 45 Minuten, zuzüglich Pausen.

Hierbei ist es unabhängig, welcher Abteilung der Mitarbeiter angehört, ob Pflege, Hauswirtschaft, Hausmeister etc. es muss in jeder Abteilung bzw. jeder Filiale und zu jeder Zeit (Urlaub / Krankheit) ein Ersthelfer gemäß Vorgaben der BG anwesend sein.

 

Gemäß Prüfverordnung der MDK müssen alle in der Pflege tätigen Personen eine Notfallschulung besuchen. So müssen alle Fachkräfte, Hilfskräfte und Betreuungskräfte diese Schulung mindestens alle zwei Jahre besuchen. Diese Schulung ist mit einer Dauer von ca. 3-4 Stunden angesetzt und muss notfallrelevante Themen beinhalten.

 

Wichtig ist, dass die Schulung gemäß MDK nicht die Schulung gemäß BG ersetzt, Sie können also nicht nur 3 Stunden Schulungen anbieten, da dies nicht ausreicht, anders herum jedoch ist es möglich, hätten alle Mitarbeiter eine Schulung gemäß BG, so ist diese auch gemäß MDK gültig.

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