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"Unter gewissen Umständen möchte ich nicht mehr Leben und schreibe daher eine Patientenverfügung." Doch ist diese auch so gültig?

 

Eine Patientenverfügung ist nur gültig, wenn verschiedene Punkte vorhanden bzw. erfüllt sind.

  • So muss eine Verfügung detailliert beschreiben, was Sie sich in welcher Situation wünschen oder was Sie nicht möchten
  • Eine Verfügung muss erkennen lassen, dass diese bei voller geistiger Geschäftsfähigkeit geschrieben worden ist. Dies ist mit unter schwierig, daher haben Gerichte schon entschieden, dass mindestens einmal jährlich ein Arztbesuch notwendig ist, als auch im weiteren die Patientenverfügung mit einem Arzt geschrieben wurden oder diesem nach Erstellung vorgelegt wurde 

Sollten Sie die Verfügung nicht ausführlich genug verfassen oder nicht durch einen Arzt bestätigen lassen, so könnte im Zweifelsfall der entsprechende Absatz, aber auch die gesamte Verfügung ungültig sein.

 

Um im Zweifelsfall keine bösen Überraschungen zu erleben, empfiehlt sich daher die Rücksprache mit einem Arzt oder gar einem Anwalt.

 

Der Bundesgerichtshof hat erst im Jahre 2016 über ein Verfahren im Bezug auf die Patientenverfügung entschieden und  nochmals klar gestellt, dass ein Vorliegen einer Patientenverfügung grundsätzlich nicht ausreichend ist, vielmehr muss die Patientenverfügung explizite Angaben und Informationen enthalten, welche jede Situation regeln, wird eine Situation nicht oder falsch beschrieben, so ist der Patient zu behandeln als liege keine Patientenverfügung vor.

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