Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Warum schreiben Sie eine Vorsorgevollmacht? - Um im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles zu wissen, dass Sie und Ihre Angelegenheiten gut und in Ihrem Interesse weiter geführt werden.

So nennen Sie in der Vorsorgevollmacht einen Ansprechpartner, welche gegenüber

  • Ihrer Bank
  • der Post
  • den behandelnden Ärzten oder Personal in medizinischen Einrichtungen

Ihren Wunsch und Willen angeben und verfolgen soll und welcher hier auch eine entsprechende Auskunft bekommt.

 

Doch Achtung, die Vorsorgevollmacht gilt nicht automatisch, so muss in einem Fall dessen vieles belegt werden

  • Wurde die Vollmacht von dem Vollmachtgeber eigenständig verfasst bzw. ist dies sein freier, ungezwungener Wille?
  • Hat der Vollmachtgeber die Vollmacht unterschrieben?
  • Sind Sie die Person, die der Vollmachtgeber genannt hat?
  • Ist die Vollmacht rechtsgültig?

So wird es leider selten möglich sein, dass der Bevollmächtigte mit einer Vorsorgevollmacht zu einer Bank gehen kann und über das Vermögen des Bevollmächtigten agieren kann, dies funktioniert übrigens auch nicht bei Eheleuten. 

Deswegen ist es ratsam, bei der jeweiligen Bank eine Bankvollmacht zu erteilen. Hier erklärt der Kontoinhaber gegenüber der Bank, dass eine andere Person, berechtigt ist über das Vermögen zu verfügen, das Kündigen des Kontos jedoch kann die Person mit Bankvollmacht nicht. Im weiteren wird bei einer Bankvollmacht immer eine Identitätsprüfung durchgeführt.

 

Generell gilt:

  • Der Bürger der Bundesrepublik ist dem 18. Lebensjahr voll geschäftsfähig
  • Lediglich der Staat kann einen Menschen "entmündigen", dies geschieht mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes. Die "Entmündigung" gibt es heute so nicht mehr. Wurde früher ein Betreuer bestimmt, der über alles entscheiden konnte, wird heute ein Betreuer für verschiedene Aufgaben bestimmt
    • Aufenthaltsbestimmungsrecht
    • Post
    • Telekommunikation
    • Medizinische Fragen
    • Geldangelegenheiten

 

Unser Tipp:

  1. Nennen Sie in der Vollmacht nur eine Person, welcher Sie auch vertrauen, so verhindern Sie im Zweifel einen Streit.
  2. Nennen Sie Ihrer Bank die Person, welche bevollmächtigt werden soll, diese durchläuft nun das Post-Ident Verfahren und wird im Anschluss Ihrem Konto / Ihrer Bankverbindung zugeordnet und darf nunmehr verfügen. So sparen Sie im Notfall Zeit und möglichen Ärger. 

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?